Gerichtsquellen und Alltagsgeschichte
KATHARINA SIMON-MUSCHEID, BASEL
1 . ANSÄTZE UND FRAGESTELLUNGEN
Wie Mirakelberichte1 , Rechnungen2 , Inventare und Testamente3 können
auch Gerichtsquellen (Klagen, Zeugenaussagen, (Ehe-)gerichtsprotokolle,
Verhöre, Geständnisse und Urteilsbücher) für die Erforschung der Alltagsgeschichte4
nutzbar gemacht werden. Im Zentrum stehen dann allerdings
1 Kr ötzl, Chris tia n: Pilger, Mira kel u nd All tag . Forme n des Verhal tens im ska ndi navis
che nM i tte al lter (12.-15. Ja hrhu nder t), (= Studia His tori ca 46), Helsi nki 1994; mi t
geschle c hterges chi c htli chem A nsa tz Sig nori, Ga briela: Bauer n, Wallfa hr t und Familie :
Famil ie nbewuß tsei n u nd famili äre Vera ntwor tu ngs berei ts chaft im Spiegel der sp ätmi ttelal
terli che n Wu nder bücher „Unserer Lie be n Frau im Ga tter im M üns ter vo n Sa nk t
G alle n“ ( 1479-1485), i n: Zei ts c hrif t für Schweizeris che Kir che nges chi chte 86, 1992, S.
121-158.
2 Siehe d en Bei trag vo n Doro thee Rippma nn i nd iesem Ba nd ;d iesel be : Le tra vail salari e
e t !es cor v ees dans la so ci ete rurale du nord -oues t de la Suisse : Tra vail f emi ni n, tra vail
mas culi n a la fin du Mo ye n-Age, i n: Bulle ti n du Depar teme nt d ‚His toire Eco nomi que ,
Uni versi te de Ge neve, 23, 1992-93, S.25-38.
3 Mi t ges chle chterges chi chtl ichem A nsa tz Sze nde, Ka tali n: Wome n a nd Craf ts i nM edie
val Tes tame nts – Ques tio ns a nd A nal ysis of the e vide nce from Sopro n (Öde nburg )
a nd Bra tisl a va (Pre ßburg ), i n: „Was nütz t die Sehns teri n dem Schmied ?“. Fraue n u nd
Ha ndwerk 15.- 19. Jahrhu nder t, hg . v . Ka thari na Simo n-Musc heid (im Dru ck ); u nterschiedli
che qua nti fiziere nde Zug änge zur Inve nta rfors chu ng im Sammel band I nve ntai res
apr es -d eces e t ve ntes de meu bles. Appor ts a u ne his toire de la vie eco nomi que e t
quotidie nne XIV-XIX si ede ,h g . v. M. Baula nt, A.J. Schuurma n, P. Ser va is , Lou va inla
-Neu ve 1988; Baur , Paul : Tes tame nt u nd Bürgers chaft. All tagsle be nu nd Sa chkul tur
im sp ätmi ttelal terl ichen Ko ns ta nz (= Ko ns ta nzer Ges chi chts -u nd Re chts quel le n XXXI),
Sigmari nge n 1989 mi t wei ter führe nder Li tera tur ; Ja ri tz, Gerhard: Ös terreic hisc he Bürg
er tes tame nte als Que lle n zur Erfors chu ng s täd tis cher L e be nsforme n des Sp ätmi ttelal ters,
i n: Jahr bu c hf ür Ges c hi chte des Feudalismus 8, 1984, S. 249-264.
4 Zum Spek trum der all tagsrele va nte n Frages tellu nge n u nd der Me thode n im Umg a ng
mi t de n ver schiede ne n Quelle nga ttu nge n Jari tz, Gerhard : Zwisc he n Auge nbli ck u nd
28
weniger die Fragestellungen der historischen Kriminalitätsforschung, sondern
Fragen, die zur Rekonstruktion von Alltag von Männern und Frauen
beizutragen vermögen5.
Als besonders aussagefähig für verschiedene alltagsrelevante Fragestellungen
erweisen sich dabei Gerichtsprotokolle, Zeugenaussagen und ähnlich
reichhaltiges Material. In Kombination mit Fragestellungen aus der Geschichte
der Geschlechterbeziehungen6 und der Mentalitätsgeschichte7 las-
Ewigkeit. Einführung in die Alltagsgeschichte des Mittelalters, Wien/Köln 1989; Goetz,
Hans-Wcrner: Geschichte des mittelalterlichen Alltags. Theorie-Methoden-Bilanz der
Forschung, in: Mensch und Objekt im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. LebenAlltag-
Kultur (= Veröffentlichungen des Instituts für Realienkunde des Mittelalters und
der frühen Neuzeit 13), Wien 1990, S . 67-101. Beide Autoren betonen die Notwendigkeit
einer gegen “:‘-lachbardisziplinen“ offenen Alltagsforschung, siehe auch die beiden
Referate in diesem Band.
5 In ihrer anregenden, auf Pariser Gerichtsmaterial basierenden Studie charakterisiert
AriPtte Farge den Aussagewert ihres Materials wie folgt: „Les archives judiciaires par
exemple. sont taut entieres contenues au coeur du systeme politique et policier du XVII!e
siede qui les gouverne et !es produit. Elles offrent au regard Ia consequence de leur
origine, et n’existent que parce qu’une pratique Ies a fait naitre; aussi donnent-elies a
voir Ia maniere dont Ies comportements personnels et collectifs s’imbriquent, au mieux
ou au pire, dans Ies conditions memes formulees par ce pouvoir. Elles ne sont point „Ia
n)alite“. mais a chaque fois elles montrent un ajustement particulier avec des formes de
coercition, ou des normes qu’elles soient imposees ou interiorisee … “ Farge, Arlette: La vie
fragile. Violence, pouvoirs et solidarites a Paris au XVIIIe siede, Paris 1986, S. 1 1 . Ein
weiteres methodisches Problem bilden die „Übersetzungsfehler“ sprachlicher, kultureller,
ideologischer und geschlechtsspezifischer Art, die bei der Redaktion der Aussagen (von
der mündlichen Aussage bis zur schriftlichen Fixierunge durch den Schreiber) geschehen
können. Im Umgang mit Gerichtsquellen ist deshalb besondere methodische Vorsicht
gebote11.
6 Richtungsweisend Scott, Joan vV.: A Useful Category of Historical Analysis, in:
Amcrican Historical Review 91,5 1986, S. 1053-1075; Rippmann, Dorothee und SimonMuscheid,
Katharina: Weibliche Lebensformen und Arbeitszusammenhänge im Spätmittelalter
und in der frühen Neuzeit. Methoden, Ansätze und Postulate, in: Frauen und
Öffentlichkeit. Beiträge der 6. Schweizerischen Historikerinnentagung, hg. v. Mireille
Othenin-Girard et aliae, Zürich 1991, S . 63-98; weitere Literaturangaben im Beitrag von
Dorothee Rippmann, siehe dort Anm. 2 und 3.
7 Le Goff, Jacques: Les mentalites. Une histoire ambigue, in: Faire de l’histoire, sous
Ia direction de Jacques Le Gaff et Pierre Nora, Bd. 3, Paris 1974, S. 76-94; Graus,
Frantisek: Mentalität – Versuch einer Begriffsbestimmung und Methoden der Unter-
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sen sich anhand von Gerichtsquellen Aspekte des Alltags von Frauen und
Männern auf unterschiedlichen Ebenen erforschen. Dazu gehört in erster Linie
die Rekonstruktion von Beziehungsgefiechten, geschlechts- und standesspezifischen
Codes, Kommunikationsformen sowie von Arbeits-, Abhängigkeits-
und Herrschaftsverhältnissen, die alle den Alltag und das alltägliche
Verhalten prägen8. Aufschlußreich dafür sind ausführliche lnquisitionsprotokolle,
auf denen z.B. Emmanuel LeRoy Laduries klassisch gewordenes
Buch beruht9, und die von Natalie Davis in Fiction in the Archives ausgewerteten
Gnadenbriefe, die lettres de remission10•
Als besonders reichhaltig für die oben skizzierten Themenbereiche erweisen
sich die Gerichtsarchive der oberrheinischen Städte für das Spätmittelalter
und die frühe Neuzeit1 1 . Vor allem die Reihen der Zeuginnen und
suchung, in: Mentalitäten im Mittelalter. Methodische und inhaltliche Probleme ( =
Vorträge und Forschungen XXXV}, hg. v. Frantisek Graus, Sigmaringen 1987, S. 2-
48; zur wesentlich später erfolgten Rezeption in der Bundesrepublik Deutschland der
von Raulff, Ulrich herausgegebene Sammelband Mentalitäten-Geschichte, Berlin 1987;
näher bei der deutschen Kultur- und Geistesgeschichte als bei den französischen und
englischen Ansätzen der Mentalitätsforschung die Beiträge in Dinzelbacher, Peter (Hg.):
Europäische Mentalitätsgeschichte, Stuttgart 1993.
8 Braunstein, Philippe: La communication dans le monde du travail il. la fin du Moyen
Age, in: Kommunikation und Alltag in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Veröffentlichungen
des Instituts für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit 15}, Wien
1992, S. 75-95; Scribner, Bob: Mündliche Kommunikation und Strategien der Macht in
Deutschland im 16. Jahrhundert, ibidem, S. 183-197; für unsere alltagsgeschichtlichen
Fragestellungen von großer Bedeutung Histoire de Ia vie privee. De l’Europe Feodale i1.
Ia Renaissance, Bd.2, sous la direction de Philippe Aries et Georges Duby, Paris 1985.
9 LeRoy Ladurie, Emmanuel Montaillou, village occitan de 1294 il. 1324, Paris 1975 und
die vollständige Edition der Inquisitionsprotokolle durch Duvernoy, Jean: Le Registre
d’lnquisition de Jacques Fournier, Eveque de Pamiers (1318-1325}, 3 Bde., Toulouse
1965.
10 Davis, Natalie Z.: Fiction in the Archives. Pardon Tales and their Tellers in SixteenthCentury
France, Stanford 1987; für das Spätmittelalter unter anderer Fragestellung Gauvard.
Claude: „De grace especial“. Crime, etat et societe en France il. la fin du Moyen
Age, 2 Bde., Paris 1991.
11 Burghartz, Susanna: Leib, Ehre und Gut. Delinquenz in Zürich Ende des 14. Jahrhunderts,
Zürich 1990; Simon-Muscheid, Katharina: Gewalt und Ehre im spätmittelalterlichen
Handwerk am Beispiel Basels, in: Zeitschrift für historische Forschung, 18,
Heft 1, 1991, S. 1-29; Rippmann, Dorothee und Simon-Muscheid Katharina (wie Anm.
30
Zeugen, die die Kläger/Klägerinnnen und Gegenkläger/Gegenklägerionen
oder das Gericht selbst während einer Untersuchung für zusätzliche In
?rmationen aufbieten, liefern in ihren Aussagen wertvolle Informationen:
Uber BPZi<‚hungen innerhalb eines „Hauses“ und über mehrere „Häuser“
hinweg. über die „Qualität“ solcher Beziehungen, über Verwandtschaft, Gevatterschaft
und Nachbarschaft, das Verhältnis zu Fremden, über Arbeit
und Lohnabhängigkeit, über Ehe und Liebe, über Streit und außergerichtliche
1\onfl.iktlösungsversuche, über Reden, Gesten und Wahrnehmungen.
Einige Überlegungen über das Verhältnis zwischen „alltäglichen“ und
„spektakulären“ Fällen scheinen mir angebracht, wenn der Einbezug von
Gerichtsakten ihren Beitrag zur Alltagsgeschichte leisten soll, ohne einfach
„untf’rhaltsame Geschichten“ beizusteuern: Eine quantitative Analyse von
Delikten, d.h. die Auswertung von Urteilsbüchern (die in einem bestimmten
Zf’itabschnitt vor einem bestimmten Gericht geahndet werden) erleichtert
die Einordnung von Einzelfällen innerhalb des gesamten Deliktspektrums
und somit auch ihre (zeitgenössische) Bewertung in der Gesellschaft und
ihrem jewriligen Justizsystem. Diese Art von „Rückkoppelung“ kann mithelfen,
voreilige Schlüsse zu verhindern, Typisches von Atypischem zu trennen
und alltägliche Delinquenz sowie die „normalen“ gewalttätigen Verhaltensweisen,
„la violence au quotidien“ auf den Alltag zurückzubeziehen12.
Vor einem solchen Raster, das Normensysteme, „abweichendes Verhalten“
und Sanktionsmechanismen aufzeigt, gewinnen die Zeugenaussagen an Tiefenschärfe.
Eine kombinierte Auswertung von normativen Strafbestimmungen mit
der Analyse von Urteilsbüchern und Zeugenaussagen ermöglicht die Rekonstruktion
obrigkeitlicher, kirchlicher, gesellschaftlicher, geschlechts- und
jugendspezifischer Normen und – für die unterschiedlichen sozialen Gruppen
– verbindlicher Verhaltensmuster, wobei gerade die letzten drei nicht selten
zu den obrigkeitlichen im Widerspruch stehen13. Diese in der kollektiven
6). Eine Quellenedition zu Alltags- und Geschlechtergeschichte mit (mehrheitlich) Gerichtsmaterial
aus elsässischen, deutschen und schweizerischen Archiven wird zur Zeit
von Dorothce Rippmann, Christian Simon und Katharina Sirnon-Mnscheid vorbereitet.
12 Zum Begriff der alltäglichen Gewalt Chiffoleau, Jacques: La violence au quotidien.
Avignon au XIVe siede d’apres !es registres de Ia Cour Temporelle, in: Melanges de
l’Ecole franaise de Rome, Moyen Age et Temps Modernes 92, 1980, S. 325-371; Burghartz;
Simon-Muscheid (wie Anm. 11).
13 Dem obrigkeitlichen Anspruch auf Gewaltmonopol und Friedenswahrung widerspre-
31
Mentalität oder in der Mentalität bestimmter sozialer Gruppen verankerten
Normensysteme steuern und beeinflussen das Verhalten der Menschen im
Alltag. Ohne den Einbezug der Dimensionen „Geschlecht“ und „Mentalität“
kann keine Alltagsgeschichte betrieben werden.
Die Auswertungsmöglichkeiten von Zeugenaussagen für die Alltagsgeschichte
möchte ich am Beispiel eines Diebstahlsfalles vorführen und anschließend
einige „Schlüsselszenen“ aus dem Fall aufgreifen. Die Hauptrollen
spielen Personen, die in normativen Quellen kaum präsent sind, deren
Lebens-und Arbeitsbedingungen sich jedoch aus Rechnungen und vor allem
Gerichtsquellen erschließen lassen. Es handelt sich um verheiratete Mägde
und Gesellen, d.h. um lohnahhängige Paare. Auch die neuere Literatur über
Handwerksgesellen beschränkt sich meist auf deren Organisationsformen
und Rituale oder auf die arbeitsrechtliche Problematik. Damit wird jedoch
das Bild einer frauenlosen Männergesellschaft zementiert. Dies trifft auf der
normativen Ebene tatsächlich zu; es entspricht auch dem Selbstverständnis
der Gesellen als „Stand“ . Danach haben Gesellen erst die Meisterschaft zu
erwerben und eine selbständige Existenz aufzubauen, bevor sie heiraten und
einen eigenen Hausstand gründen. Gesellenehefrauen existieren deshalb auf
der normativen Ebene und in der gesamten Handwerksideologie nicht. Als
Konkubinen der Gesellen gelten sie als „unehrliche“ Frauen, und als solche
kommen sie gemäß dem handwerklich-zünftigen Ehrencode für ehrbare
Handwerksmeister als Ehefrauen nicht in Frage. 14 Wenn ich im folgenden
von Verheirateten spreche, meine ich nicht unbedingt den tatsächlichen Zieben
gesamtgesellschaftliche und gruppenspezifische Normen, die ständige Verteidigungsbereitschaft
bzw. sofortige Wiederherstellung der Ehre verlangt, Simon, Christian: Untertanenverhalten
und obrigkeitliche Moralpolitik. Studien zum Verhältnis zwischen
Stadt und Land im ausgehenden 18. Jahrhundert am Beispiel Basels (= Basler Beiträge
zur Geschichtswissenschaft 145), Basel/Frankfurt a.M. 1981; Burghartz; Simon-Muscheid
(wie Anm. 1 1 ) ; zum jugendspezifischen (männlichen) Verhalten Muchembled, Robert:
Die Jugend und die Volkskultur, in: Volkskultur des europäischen Spätmittelalters, hg.
v. Peter Dinzelbacher und Hans-Dieter Mück, Stuttgart 1987, S. 35-58; zum Konzept
der Volkskultur Mensch und Objekt im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. LebenAlltag-
Kultur (Veröffentlichungen des Instituts für Realienkunde des Mittelalters und
der frühen Neuzeit 13), Wien 1990; mit Kritik am Zweischichtenmodel neuerdings Gilomen,
Hans-Jörg, Volkskultur und Exempla-Forschung, in: Modernes Mittelalter. Neue
Bilder einer populären Epoche, hg. v. Joachim Heinzle, 1994, S. 165-208.
14 Rath, Brigitte: Von Huren, die keine sind … in: Privatisierung der Triebe? Sexualität
in der Frühen Neuzeit ( = Frühneuzeit-Studien 1 ) , hg. v, Daniela Erlach, Markus Reisen-
32
vilstand. Wichtiger ist die Vorstellung, daß die beiden sich als verheiratetes
Paar betrachten und bei ihren Arbeitgebern und „vor der Welt“ als Ehepaar
gelten und behandelt werden.
Die Frauen- und Geschlechtergeschichte hat sich bis anhin viel zu wenig
um Arbeits- und Lebensbedingungen verheirateter Mägde und verheirateter
Gesellen gekümmert. Im Zentrum der Betrachtungen standen hier
lange Zeit fast ausschließlich die ledigen Mütter und der Magddienst als
Lebensphase junger unverheirateter Frauen vor der Gründung eines eigenen
Hausstandes15. Die Klagen und Zeugenaussagen in Prozessen um nicht
eingehaltene Heiratsversprechen und die Nachforschungen über heimlich geschlossene
Ehen liefern über die gängigen Forschungsansätze (Geschichte
der Sexualität, Geschichte der Familie) wichtige Aufschlüsse über den Alltag
solcher Paare. Der Alltagsproblematik unter geschlechtsspezifischer Fragestellung
wird jedoch zu wenig Beachtung geschenkt – zumindest im deutschsprachigen
Raum.
2 . EIN DIEBSTAHLSFALL
Vor dem Schultheissengericht16 der Stadt Großbasel trat 1477 eine Reihe
von Zeuginnen und Zeugen auf, um über einen Diebstahl auszusagen, der
leitner, Karl Vocelka, Frankfurt a.M./Berlin/Bern 1994, S. 349-366; Simon-Muscheid,
Katharina: Frauenarbeit und Männerehre. Der Geschlechterdiskurs im Handwerk, in:
„Was nützt die Seimsterin dem Schmied?“. Frauen und Handwerk 15.-19. Jahrhundert,
hg. v. Katharina Simon-Muscheid (im Druck).
15 Mitterauer, Michael: Gesindedienst und Jugendphase im europäischen Vergleich, in:
Geschichte und Gesellschaft 1 1 , 1985, S. 177-204 weist statistisch nach, daß der Magddienst
im Verlauf der frühen Neuzeit für zahlreichen Frauen nicht mehr Durchgangsstadium
auf dem Weg zur Gründung eines eigenen Hausstandes ist. Das Gerichtsmaterial
( Zeugenaussagen, Ehegerichtsprotokolle) legt es jedoch nahe, die Vorstellung von lifecycle
schon für das 15. und 16. Jahrhundert zu revidieren, denn als Mägde verdingen
sich auch Ehefrauen von Gesellen und armen Meistern, Witwen, Geschiedene, davongelaufene
(Ehe-)frauen, d.h. Frauen in unterschiedlichen Lebensphasen für kürzere oder
längere Zeit.
1 6 Zu den sich wandelnden und sich konkurrenzierenden Gerichtsinstanzen Hagemann,
Hans-Rudolf: Basler Rechtsleben im Mittelalter, Basel 1981, S. 148-156; die Schultheissengerichte
der Städte Groß- und Kleinbasel und das Vogtsgericht sind Ratsgerichte,
wobei ursprünglich das Großbasler Schultheissengericht nur die niedere Gerichtsbarkeit
besaß.
33
vor drei Jahren im Hause des Schlossermeisters Heinrich Meyer und seiner
Ehefrau :\1argreth durch den Schlossergesellen Jacob Taler von Mindelheim
und dessen Frau begangen worden war17. Die beiden hatten in Abwesenheit
des Meisters einen Trog aufgebrochen und daraus die stattliche Summe
von 1200 Gulden gestohlen. Der Fall wurde wieder aufgerollt auf Wunsch
des Schlossers Jacob Feilenzink aus Brixen, der sich mit der Bitte um „ettlich
kuntschafft der warheit zu gebruch sins rechten“ in einem hängigen
Rechtshändel mit dem Dieb an den Basler Schultheissen gewandt hatte18.
Über die näheren Umstände des Diebstahls gibt Frau Margreth, die
bestohlene Ehefrau und Arbeitgeberirr der Magd, Auskunft: Am Montag
früh noch vor Tagesanbruch, bevor sie selbst aufgestanden sei, hätten der
Knecht und die Magd gemeinsam ihr, der Zeugin, Haus verlassen, wobei
die Magd den größten Teil ihrer Kleider im Haus zurückgelassen habe. Erst
am Dienstag habe sie Verdacht geschöpft und den aufgebrochenen Trog
entdeckt.
Der Arbeitgeber des Diebs, Schlossermeister Heinrich Sutor, sagt aus,
sein Geselle habe ihm an jenem Sonntag erklärt, er werde auswärts übernachten.
Seine, des Zeugen, Ehefrau habe am Montagmorgen zwischen drei
und vier – auf Bitte ihres Mannes – die Türe aufgeschlossen, um den Knecht
wieder hereinzulassen. Sie habe den Knecht in einer Zwilchgippe die Treppe
hinauflaufen und kurz darauf das Haus in einem grünen Rock mit weißem
Unterfutter, grünen Hosen mit braunen Flammen und dem Hausschlüssel
verlassen sehen. Seinen Wochenlohn von vier Schilling habe er, der Zeuge,
ihm am selben Abend ausbezahlt, sonst habe der Geselle zur Zeit kein Geld
besessen.
Zur Verfolgung der Flüchtigen griff der Rat auf die Organisations-
17 Diebstahl scheint – im Unterschied zu gewalttätigen Auseinandersetzungen – im
bürgerlich-handwerklichen Normensystem zum Verlust der Ehre geführt zu haben, Meister
und Gesellen teilten hier dieselben Wertvorstellungen, Simon-Muscheid (wie Anm.
1 1 ) . Im breiten Spektrum der Eigentumsdelikte galt Gesindediebstahl als besonders
verwerflich.
18 Staatsarchiv Basel, Gerichtsarchiv Schultheissengericht der mehrern Stadt, Kundschaften
D 1 1 , 1477, fol. 36r-37r. Die Auswertung der Basler Kundschaften sowie die
Analyse der oberrheinischen Nachlaß- und Beschlagnahmeinventare und anderer oberrheinischer
Gerichtsquellen stehen im Zentrum des Forschungsprojektes der Autorin über
Alltag und Mentalität in den oberrheinischen Städten des 15. und 16. Jahrhunderts, das
vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert wird.
34
und Kommunikationstrukturen der Gesellengilde selbst zurück: Sämtliche
Schlossergesellen in Basel wurden einberufen, informiert und mit Versprechungen
und Drohungen zur Hilfe verpflichtet. Schließlich wurden vier Gesellen
und der städtische Läufer den Flüchtigen nachgeschickt.
Der städtische Läufer und einer der Schlosserknechte, ein Bekannter
des Flüchtigen, schildern den Verlauf ihrer Mission wie folgt: Nach vielem
Suchen hätten sie den Knecht „und seine Dirne“ im Haus seines Bruders und
seiner Schwägerin am Heiligen Berg, nicht weit von München gestellt. Der
Geselle habe alles abgestritten, die Frau jedoch habe sie gebeten, zu schweigen
und rund 800 Gulden aus ihrem Seckel zurückgegeben. Auf die Frage
nach der Restsumme habe der Geselle sie an seine Frau und Schwägerin
verwiesen. Im Seckel der Schwägerin hätten sie rund 200 weitere Gulden
gefunden. Eine Durchsuchung des Diebespaars habe beim Mann nur einige
wenige Gulden zum Vorschein gebracht, dafür etwa 200 Gulden versteckt
in der Haube der Frau. Laut Aussage des Läufers hätten die beiden in
der Klosterkirche Asyl gesucht. Der Abt habe erfolglos versucht, sie zum
Herauskommen zu bewegen. Daraufhin habe der Abt die Frau am Arm genommen
und der Zeuge den Mann, sie beide aus der Kirche auf die Straße
geführt – und sie laufen lassen. Soweit die Aussagen der Beteiligten.
3. ALLTAG IN GERICHTSQUELLEN
Aus dem angeführten Fall möchte ich drei Aspekte herausgreifen, die für
die Alltagsgeschichte besonders aussagekräftig sind. Es sind dies erstens die
Lebens- und Arbeitssituationen verheirateter Knechte und Mägde, zweitens
die Migration solcher „Arbeitspaare“ und drittens schließlich die Rolle der
Kleidung für lohnahhängige Arbeitskräfte19.
3 . 1 . Übereinstimmend gehen alle Zeuginnen und Zeugen davon aus, daß es
sich um ein verheiratetes Paar handelt. Sie hätten den Knecht häufig in
ihrem Haus ein- und ausgehen sehen und ihm erlaubt, bei ihrer Magd zu
schlafen, denn sie hätten sie für Eheleute gehalten, erklären die bestohlenen
i’v1eistersleute. Mit der gleichen Selbstverständlichkeit nimmt der Meister
des Schlossergesellen dessen Erklärung hin, er wolle „auswärts liegen“ .
Auch für seinen Meister ist klar, daß es sich bei den beiden um ein Ehepaar
19 Die folgenden. skizzenhaften Ausführungen sind Teil des laufenden Forschungsprojekts,
vgl. Anm. 18.
35
mit getrenntem Wohn- und Arbeitsort handelt, das sich im Haus der Arbeitgeber
der Frau jeweils für eine Nacht trifft. Wie üblich schließt er in der
fraglichen Nacht hinter dem Knecht die Haustüre zu und sorgt dafür, daß
er am Morgen die Türe wieder offen vorfindet, wenn er zur Arbeit kommt.
Die Art, wie die Meistersleute der Magd und des Knechts diese Situation
beschreiben und die Tatsache, daß in zahlreichen andern Fällen von
ähnlichen Konstellationen (Magd-Geselle, Magd-Student) die Rede ist, lassen
den Schluß zu, daß es sich um eine nicht weiter auffällige Lebensform
lohnahhängiger Paare handelt20.
Hinweise auf die Lebens- und Arbeitsformen solcher Paare lassen sich
in Gerichtsakten der oberrheinischen Städte finden als Hintergrundinformationen
in Zeugenaussagen oder in Klagen der Betroffenen selbst. Es
handelt sich somit nicht um Situationen, die ausschließlich mit Delinquenz
konnotiert sind oder die als reine Schutzbehauptungen vor Gericht vorgebracht
werden, um strafmildernde Begleitumstände in eine laufenden Untersuchung
einzubringen. Aus diesen eher beiläufigen Schilderungen oder
Anmerkungen in den Gerichtsquellen lassen sich Einblicke in den Alltag
von Paaren gewinnen, über die wir sonst recht wenig erfahren: Mägde werden
z.B. beim Einstellen nach ihrem Mann gefragt und die Modalitäten für
dessen Besuche festgelegt, potentielle Arbeitgeber verbitten sich die Einmischung
des „hausfremden“ Mannes in ihre Angelegenheiten, Mägde laden
in Abwesenheit ihrer Herrschaft ihre Männer oder Freunde ein, die Magd
und ihr Mann verkehren in den Häusern ihrer jeweiligen Arbeitgeber oder
wohnen als Magd und Geselle eines gemeinsamen Meisterpaares unter demselben
Dach.
Paare auf Arbeitssuche bemühen sich um eine gemeinsame Kammer
in einer Herberge oder beim Arbeitgeber mit dem Hinweis auf ihren (angeblichen)
Stand als Eheleute21. Arbeiten und leben beide Partner bei
20 Nicht nur fremde Paare leben auf diese Weise getrennt. Ein Basler Webermeister,
dessen Frau als Magd „um Nahrung“ dient und im Hause ihrer Arbeitgeber wohnt,
wird nur aktenkundig, weil er in einem Wut- oder Eifersuchtsanfall ihr Bett im Hause
ihrer Arbeitgeber zerschlägt, Simon-Muscheid, Katharina: Frauenarbeit und Delinquenz
im spätmittelalterlichen Basler Textilgewerbe, in: Eine Stadt der Frauen. Quellen und
Studien zur Geschichte der Baslerinnen im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit,
hg. von Heide Wunder unter Mitarbeit von Susanna Burghartz, Dorothee Rippmann,
Katharina Simon-Muscheid, Basel, Frankfurt 1995 (im Druck).
21 Um nicht der Kuppelei oder der Duldung von Unmoral in ihrem Haus bezichtigt zu
36
verschiedenen Arbeitgebern, so beschränkt sich ihr „Zusammenleben“ auf
ein }..1inimnm. Sie treffen sich im \iVirtshaus, bei Bekannten, außerhalb der
Stadt oder der Ylann besucht seine Frau nachts im Hause ihrer Arbeitgeber.
Dies hängt jedoch davon ab, ob die Meistersleute einen fremden Knecht zu
dulden gewillt sind, der bei ihnen ein- und ausgeht, wie dies in unserm Beispiel
drr Fall ist. Für eine solche Erlaubnis ist eine feste Beziehung, d.h.
eine Ehe oder ein eheähnliches Verhältnis die Voraussetzung sowie ein einwandfreier
Leumund22. Der Vorteil von Zeugenaussagen besteht darin, daß
uns Mägde und Knechte nicht als isolierte Personen begegnen (wie etwa in
Rechnungen) sondern in ihrem sozialen Umfeld, in dem sie sich bewegen
und mit dem sie kommunizieren.
3.2. Das diebische Ehepaar flieht von Basel zum verheirateten Bruder des
Schlossergesellen am Heiligen Berg nahe bei München. Die Verfolger geben
nicht an, wieviel Tage sie gebraucht haben, um diese Distanz (BaselMünchen)
zurückzulegen. Der Bestohlene erklärt nur, „über ein clein zyt“
habe ihm der Läufer sein Geld zurückgebracht.
Ohne die Erkenntnisse aus der Handwerksforschung könnte diese Information
aus den Gerichtsquellen Gefahr laufen, als Einzelfall überbewertet
zu werden. Für Handwerksgesellen bestimmter Berufsgruppen aber auch für
Paare auf Arbeitssuche ist jedoch die Überwindung solch großer Distanzen
nichts Außergewöhnliches. Die Studien von Schulz und Reininghaus über
den unterschiedlichen Migrationsradius einzelner Handwerksgruppen kommen
zum Schluß, daß besonders die Schlossergesellen – im Vergleich etwa
zur eher kleinräumigen Migration der Gebergesellen – beim „Wandern“
große Distanzf’n zurückzulegen gewohnt sind und über ein weitverzweigtes
Kommunikationsnetz und eine gut ausgebaute Infrastruktur verfügen23.
werden. betonen Vermieter/Vermieterionen und Meistersleute in ihren Aussagen vor Gericht,
sie hätten sich nach dem Zivilstand des Paares erkundigt bzw. Konkubinatspaare
abgewiesen.
22 Zentraler Bestandteil der Ehre von männlichen und weiblichen Dienstboten ist ihre
Ehrlichkeit. Der bloße Diebstahlsverdacht reicht schon aus, um dieses Kapital, auf dem
ihr Leumund beruht, zu zerstören. Stehlende bzw. eines Diebstahls verdächtige und
schwangere Mägde werden sofort entlassen.
23 Schulz, Knut: Handwerksgesellen und Lohnarbeiter. Untersuchungen zur oberrheinischen
und oberdeutschen Stadtgeschichte 14.-17. Jahrhundert, Sigmaringen 1985, S.
265-296: ein Vergleich der Herkunft der Basler Schlosser- und Gerbergesellen in der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts macht den wesentlich größeren Zuwanderungsradius
37
In diesem Kontext bekommt die Flucht des Diebespaares von Basel nach
München den Stellenwert, der ihr gebührt.
Nicht nur die besser erforschten Handwerksgesellen und Studenten sondern
auch Paare ziehen gemeinsam oder getrennt auf Arbeitssuche über
weite Distanzen 24. Nicht immer finden jedoch beide Partner in derselben
Stadt Arbeit. So kann es geschehen, daß sich die Frau in einer Stadt als
Magd verdingt, während ihr Mann weiterzieht und sie erst nachkommen
läßt, wenn er bei einem Meister eine Stelle gefunden hat.
Auf dem schmalen Grat zwischen Legalität und Delinquenz bewegen
sich unter Umständen Paare, die längere Zeit auf Arbeitssuche durchs Land
ziehen. Je nach Konjunktur und Gelegenheit halten sie sich durch „ehrbare“
Arbeit, Bettel und Diebstähle über Wasser. Einige Monate Gesellenarbeit
bzw. Magddienst in einem Handwerkerhaushalt gefolgt von kurzzeitigen
Feld- und Erntearbeiten in den Sommermonaten verbunden mit Gelegenheitsdiebstählen,
Arbeitslosigkeit und Bettel sind charakteristisch für solche
Karrieren. Mit der nötigen methodischen Behutsamkeit läßt sich auch diese
Art von Alltag zwischen bürgerlich-handwerklichen Normen und Delinquenz
rekonstruieren.
3.3. Über Hab und Gut von Knechten und Mägden geben die zahlreichen
oberrheinischen Nachlaß- und Beschlagnahmeinventare Auskunft25 . Invender
Schlossergesellen deutlich, der den Niederrhein, die Mosellande, Luxemburg, das
linksrheinische Gebiet zwischen Straßburg und Mainz, Altbayern, Österreich, Mittelfranken,
Thüringen, Sachsen, Böhmen, Schlesien und das Deutschordensgebiet einschließt,
während sid1 derjenige der Gerber auf den Raum Gießen, Trier, Fribourg, Chur, Augsburg,
Coburg beschränkt, Reininghaus, Wilfried: Quellen zur Geschichte der Handwerksgesellen
im spätmittelalterlichen Basel (= Quellen und Forschungen zur Basler Geschichte
10), Basel 1982, S. 30, Tabb. 1 und 2.
24 Zur weiblichen Migration Jacobsen, Grethe: Fernale Migration and the Late Medieval
Town, in: Migration in der Feudalgesellschaft, hg. v. Gerhard Jaritz und Albert Müller
( = Studien zur historischen Sozialwissenschaft 8), Frankfurt/New York 1988, S . 43-
55; llippmann, Dorothee und Simon-Muscheid, Katharina (wie Anm. 6); MigrationWanderung-
Mobilität in Spätmittelalter und Frühneuzeit. Eine Auswahlbibliographie,
hg. v. Ingrid 1atschinegg und Albert Müller (= Medium Aevum Quotidianum 2 1 ) ,
Krems 1990.
25 Im Unterschied zu den Testamenten, die mehrheitlich von wohlhabenderen Männern
und Frauen verfaßt sind und nur Vergabungswürdiges aufführen, ist bei den Inventaren
sowohl das soziale Spektrum als auch dasjenige der aufgelisteten Objekte (in allen Erhaltungszuständen)
breiter, Simon-Muscheid, Katharina: „Und ob sie schon einen dienst
38
tarlist.m und Aussagen lehren uns, daß Kleider in der Ökonomie von Gesellen
die wichtigste Rolle spielen. Mit Ökonomie meine ich eine doppelte
Funktion, sowohl im materiellen als auch im ideellen Bereich. Kleider bilden
den materiellen Rückhalt, in den die Gesellen ihr Geld investieren. Sie bilden
für die meisten den wertvollsten (und leicht transportierbaren) Besitz,
der jederzeit versetzt oder als Sicherheit für ein Darlehen aus der gemeinsamen
I\asse der Gesellenorganisation hinterlegt werden kann. Darüber
hinaus sind sie die wichtigsten Zeichen für Status und Repräsentation, und
um die Zugehörigkeit zur Gruppe der jungen, modebewußten Männer zu
demonstrieren26 . Abgelegte Kleider ihrer Arbeitgeber und für sie eigens angefertigte
Kleider und Schuhe als Geschenk, Legat oder Lohnanteil ergänzen
den Bestand, dies gilt für Gesellen und Mägde.
Die Kombination von Gerichtsquellen mit Inventarlisten (Testamenten,
Rechnungen) bringen Erkenntnisse über den alltäglichen Umgang mit
Objekten27, wie im folgenden zu zeigen sein wird: Zweimal werden in Zeugenaussagen
Kleider erwähnt, einmal ein Kleiderwechsel, das zweite Mal das
Zurücklassen der Kleider. Diese Handlungen werden von den Zeugen beobachtet,
beschrieben und interpretiert: Der bestohlenen Meistersfrau fällt als
erstes auf, daß die Magd den größten Teil ihrer Kleider zurückgelassen hat,
ein Zeichen, das sie – fälschlicherweise, wie sich herausstellen wird – als
Indiz für eine „alltägliche“, normale, kurzfristige Abwesenheit vom Haus
interpretiert. Der Arbeitgeber des diebischen Schlossergesellen und seine
Frau hingegen beobachten, wie der Geselle den einfachen Kittel auszieht,
den er getragen hat, und in seinen besten Kleidern das Haus verläßt. Dieser
finden, so sind sie nit bekleidet dernoch“, in: Zwischen Sein und Schein, hg. v. Neithard
Bulst und Robert Jütte (= Saeculum 44, 1993, Heft 1), S. 47-64; dieselbe: Les documents
normatifs et !es „vecus“ d’apres !es inventaires. Le cas de Bäle et de Ia region
du Haut-Rhin, in: Actes du colloque international Les metiers au Moyen Age. Aspects
econoruiques et sociaux, hg. V. Jean-Pierre Sosson, Louvain-la-Neuve 1994 (im Druck).
26 Zwischen Sein und Schein (wie Anm. 26) mit weiterführender Literatur; Terminologie
und Typologie mittelalterlicher Sachgüter: Das Beispiel der Kleidung ( = Veröffentlichungen
des Instituts für mittelalterliche Realienkunde Österreichs 10), Wien 1988.
27 Zum Verhältnis von Alltagsgeschichte und „Realienkunde“ Hundsbichler, Helmut:
Perspektiven für die Archäologie des Mittelalters im Rahmen einer Alltagsgeschichte des
Mittelalters, in: Methoden und Perspektiven der Archäologie des Mittelalters. Tagungsberichte
zum interdisziplinären Kolloquium vom 27.-30. September 1989 in Liestal, hg.
v. Jürg Tauber, Liestal 1991, S. 85-99.
39
unzeitige Kleiderwechsel am frühen Montagmorgen ist nicht dazu angetan,
die gleichen Assoziationen ( „normal“ , „alltäglich“, „in den Tagesablauf passend“
) zn wecken wie im andern Fall.
Wiederum sind es die Gerichtsquellen, die uns helfen, den Stellenwert
solch(‚r Handlungen und Beobachtungen zu erfassen. Es zeigt sich nämlich,
daß im Konfliktfall Arbeitgeber die Kleidung ihrer Gesellen und Mägde zu
konfiszieren pflegen. Damit haben sie ein starkes Druckmittel gegen sie in
der Hand, mit dem sie sie am Davonlaufen hindern und zum Einlenken
zwingen können28. Der Besitz der Gesellen und Mägde im Hause ihrer
Arbeitgeber (und der ihnen zustehende Lohn) werden somit zum Pfand,
das zurückbehalten, verkauft oder – wenn eine Einigung zustande kommt
– wieder freigegeben wird. Durch den Erlös aus den konfiszierten Kleidern
werden die von Gesellen und Mägden verursachte Schäden, Diebstähle oder
Einbußen wegen Vertragsbruch (Davonlaufen) gedeckt.
Diese Art von Selbstjustiz spielt sich „unterhalb“ und außerhalb des
Gerichts ab, zwischen den direkt Beteiligten, als Ausdruck einer Herrschaftsbeziehung.
4 . FAZIT
Der Fall, der so spektakulär aussah, läßt sich somit in einzelne, „alltägliche“
Situationen zerlegen. Was ihn jedoch über die üblichen, alltäglichen Dichstahlsfälle
heraushebt, sind zwei Faktoren: erstens die Höhe der gestohlenen
Geldsumme und zweitens der Einbezug der Gesellenorganisation zur
Verfolgung der Flüchtigen. Die drei ausgewählten Aspekte hingegen sind
charakteristisch für Arbeits- und Lebensbedingungen von verheirateten,
lohnahhängigen Paaren.
Ausführliche Zeugenaussagen, wie sie in den oberrheinischen Städten
vorliegen, erlauben einen mehrschichtigen Zugang zum Phänomen „Alltag“
von verschiedenen Seiten her:
– Zum ersten erlaubt der Kreis der Aussagenden die Rekonstruktion
eines komplizierten Beziehungsgeflechts, in dem die Delinquierenden
28 Als Druckmittel eingesetzt läßt sich auf diese Weise erreichen, daß Mägde und Gesellen
ehrverletzende Reden, die sie über ihre Arbeitgeber in Umlauf gesetzt haben, wieder
zurücknehmen müssen. Ehemänner pflegen die Kleider ihrer Frauen zu konfiszieren, um
sie am Davonlaufen zu hindern oder um sie zur Rückkehr zu zwingen.
40
ui;,t diP Zeuginnen und Zeugen auf verschiedenartige Weise miteinander
verbunden sind, in unserm Beispiel als Meisterehepaare und
lohnabhängiges Ehepaar, als Meistersleute und Lohnabhängige (Magd,
Geselle) , als Berufskollegen innerhalb der Schmiedezunft (Schlossermeister,
Schlossergeselle) , als Mi tgliedcr Piner Gesellengilde und Bruderschaft
( Schlossergesellen) , als miteinander übPr ein einzelnes Haus
hinweg verbundene „Arbeits- und Lebensgemeinschafte:l“ und – nicht
zuletzt – als Fremde mit ihren Beziehungen zu andern Fremd<’n (Verwandtschaft
in München) und mit Einheimischen (Arbeitgeber). Sie
ermöglichen Einblicke in das Funktionieren alltäglicher, zwischenmenschlichPr
Beziehungen auf verschiedenen hierarchischen Ebenen und in unterschiedlichen
Bereichen (Ehe, Nachbarschaft, Verwandschaft, Zunft
und Bruderschaft, Geschäfte, (Lohn)-arbeit). Besonders wertvoll für
unsere Fragestellung ist die Beobachtung alltäglicher Gesten und Verhaltensweisen
durch Zeuginnen und Zeugen. Denn diese genau registrierten
Gesten und Verhaltensweisen sind wichtige Indizien dafür, ob
eine Handlung/ein Verhalten für „alltäglich“ , d.h. üblich, gewohnt,
der Routine entsprechend, eingespielt, nicht auffällig, als der Tageszeit
und den Umständen entsprechend eingeschätzt wird. Abweichungen,
(d.h. Unerwartetes, Ungewohntes) werden entsprechend zur Kenntnis
genommen und bilden Stoff für Gespräche und Gerüchtebildung.
– Aufgrund von Zeugenaussagen lassen sich Konfliktlösungsstrategien
unterhalb der Ebene eines Gerichts, zwischen den direkt Beteiligten,
aufzeigen. So erscheint der Gang vor Gericht häufig als zweiter oder
dritter Schritt in einem eskalierenden Streit, nachdem die eine Partei
vergeblich versucht hat, den Konflikt durch friedliche Mittel oder Erpressung
(in einer Herrschaftsbeziehung wie sie zwischen Meister und
Geselle, Ehemann und Ehefrau besteht) beizulegen, ohne die Vermittlung
eines Gerichts in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich dabei
um Versuche, Konflikte auf privater Basis innerhalb des „Hauses“ zu
lösen, ohne sie durch ein Gerichtsverfahren zur öffentlichen Angelegenheit
machen zu müssen.
Vergessen wir nicht, daß außer dem obrigkeitlichen Gewaltmonopol in
Form von mehreren, nach ihren Strafkompetenzen unterschiedenen Gerichtsinstanzen
noch andere Auffassungen von Recht und Wiedergutmachung
außerhalb der Gerichte existieren, die in den Zeugenaussagen
immer wieder aufscheinen: das Recht des Hausherrn seiner „Familia“
41
gegf’niiber, die oben erwähnten gesellschaftlich voll sanktionierten Formen
der “Privatjustiz“ und schließlich die von den Obrigkeiten ungern
gesehene „usurpierte“ Gerichtsgewalt, die Gesellengilden ihren Mitgliedern
gegenüber beanspruchen.
– Nicht nur Gesten und Verhaltensweisen werden beobachtet und vor
Gericht geschildert sondern auch Objekte. Diese Fährte ist für die Erforschung
der Sachkultur von großer Bedeutung. Die Zeuginnen und
Zeugen, die Objekte begutachten, beschreiben, wiedererkennen, bestaunen,
kaufen oder verkaufen, um sie streiten usw., binden Personen
und Objekte in bestimmte soziale Kontexte und Situationen ein, wie
dies in Rechnungen, Testamenten und Inventaren kaum erkennbar ist.
So basieren unzählige friedliche und weniger friedliche Beziehungen zwischen
Personen auf Objekten, wobei die oft komplizierten und unklaren
Besitzverhältnisse (Eigentum, Leihgabe, Pfand, käuflicher Erwerb, Geschenk,
Legat, Aussteuer, Salär, Erbe, Konfiskation, Diebstahl) in den
alltäglichen Reden von Männern und Frauen eine zentrale Rolle spielen.
– Zur Rekonstruktion von Alltag liefern uns die Gerichtsquellen eine
dritte Informationsquelle, die sich mit Methoden der Mentalitätsgeschichte
( oder der historischen Anthropologie) erschließen läßt, und
uns Aufschlüsse über alltägliche Reaktionsmuster und Verhaltensweisen,
über Wertvorstellungen und Ehrkonzepte der beiden Geschlechter
und/oder unterschiedlicher sozialer Gruppen vermittelt. Auch für diesen
Aspekt erweisen sich die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen, die
Klagen und Gegenklagen als äußerst aufschlußreich.
Besonders dort, wo die Verhöre nicht nach einem strikten Fragekatalog
ablaufen, und die Aussagen von der Volkssprache ins Latein übertragen
oder von einer Kultur in eine andere „übersetzt“ werden, dort, wo die
gesprochene Sprache nahe bei der aufgezeichneten Aussage liegt, ist
eine gründliche Analyse der Rede besonders ergiebig für unsere Fragestellung.
Dies gilt in hohem Maß für die Basler „Kundschaften“ ,
den Zeugenaussagen vor den Schultheissengerichten der beiden Städte,
aus denen unser Beispiel stammt. Über die verbale Kommunikation
und über die nichtverbalen Signale (Zeichen, Gesten) läßt sich ein System
von Wertvorstellungen, Ehrencodes, Vorurteilen etc. erschließen.
Bestimmte Reaktionen und Verhaltensweisen sind nur erklärbar als Reflexe
dieser allgemein gültigen (oder gruppenspezifischen) Normensysterne.
4 2
Ein besonders interessantes Beispiel dafür liefert wiederum unser Fall
mit der unüblichen Einschaltung der Gesellenorganisation, deren Kommunikationssystem
zur Verfolgung der Flüchtigen von der Obrigkeit
genutzt wird. Was im Rahmen ihrer eigenen Strafverfolgung gang und
gäbe ist, wird als erzwungenes Instrument der obrigkeitlichen Strafverfolgung
problematisch für die Gesellen. Drohungen und die in Aussicht
gestellte Belohnung reichen zwar aus, ihren direkten Widerstand zu
brechen, nicht aber, ihre Unsicherheit darüber auszuräumen, ob sich
diese erzwungene „Dienstleistung“ mit dem Ehrkonzept von Gesellen
vertrage.
43
MED IUM AEVUM
QUOTIDIANUM
30
KREMS 1994
HERAUSGEGEBEN VON GERHARD JARITZ
GEDRUCKT MIT UNTERSTÜTZUNG DER KULTURABTEILUNG
DES AMTES DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Titelgraphik Stephan J.T ramer
Satz und Korrektur: Birgit Kar! und Gundi Tarcsay
Herausgeber: Medium Aevum Quotidianum. Gesellschaft zur Erforschung der materiellen
Kultur des Mittelalters. Körnermarkt 13, A-3500 Krems, Österreich. – Für den
Inhalt verantwortlich zeichnen die Autoren, ohne deren ausdrückliche Zustimmung jeglicher
Nachdruck, auch in Auszügen, nicht gestattet ist. -Druck: KOPITU Ges. m. b. H.,
Wiedner Hauptstraße 8-10, A-1050 Wien.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 7
PAPERS DELIVERED AT THE l!IITERNATIONAL MEDIEVAL
Co:-:GREss, LEEDs 1 994 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
HA:-.15- Vi/ER:’\‘ ER G OETZ, Methodological Problems of a History
of Everyday Life in the Early Middle Ages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
GERHARD JARITZ, Methodological Aspects of the History
of Everyday Life in the Late Middle Ages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
KATHARINA SLVION-MUSCHEID, Gerichtsquellen und Alltagsgeschichte
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
DOROTHEE RIPPMANN, Alltagsleben und materielle Kultur
im Spiegel von Wirtschaftsquellen: Materielle Kultur und
Geschlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
DIE VIELFALT DER D INGE: 10. Internationaler Kongreß veranstaltet
von Medium Aevum Quotidianum und vom Institut
für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit.
R<’siim<‚cs der Vorträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
UR�1AC\‘ J . G . POUNDS, The Multiplicity of Things: the
Hist.orical Perspective . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
HELMt:T HtJ!\DSBICHLER, Sachen und Menschen. Das Kon-
Z<‚pt Realienkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
BARBARA SCHULKMANN, Sachen und Menschen: Der Beitrag
der archäologischen Mittelalterforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
JOHN MORELAND, Theory in Medieval Archaeology . . . . . . . . . . . . . . . 70
BERNWARD DENEKE, Sachkulturforschuug in der modernen
Volkskunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
FRED KASPAR. Das mittelalterliche Haus als öffentlicher
und privater Raum 75
5
PETER JEZLER, Mittelalterliche „Kunst“ und der öffentliche
und privat.f‘ Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
FRANZ VERHAEGHE, Medieval Social Networks: The Gontribution
of Archaeological Evidence . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
J OZSEF LASZLOVSZKY, Archaeological Research into the Social
Structure of the Late Middle Ages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
CHRISTOPHER DYER , Social aspects of medieval material
culture . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
GÖRA!’\ DAHLBÄCK, Sozialgeschichtliche Aspekte der materiellen
Kultur im spätmittelalterlichen Skandinavien . . . . . . . . . . . . . . . 88
DucciO BALESTRACCI, The Regulation of „Salus Publica“
in Medieval Towns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
SVEN ScHÜTTE, Der archäologische Befund als Quelle der
Verwirklichung städtischer Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
KATHARINA SIMON-MUSCHEID, Materielle Kultur des Mittelalters.
Ein Spiegel der Normen handwerklicher Produktion?
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
HEIKO STEUER, Archäologie und Realität mittelalterlichen
Alltagslebens? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
JEAN-CLAUDE SCHMITT‘ Le soulier du Christ ou le reel
transfigure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Other Papers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
REZENSIONEN:
HausGEschichten. Bauen und Wohnen im alten Hall und
seiner Katharinenvorstadt – Ausstellung u. Katalog zur Stadtarchäologie
und Stadtgeschichte in Baden-Württemberg (Helga
Schüppert) .. . . . . . . . .. . . .. . . . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 100
Spannungen und Widersprüche. Gedenkschrift für Frantisek
Graus (Brigitte Rath) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Andnis Pal6czi Horvath, Petscherregen Kumanen Jassen.
Steppenvölker im mittelalterlichen Ungarn (Marina Mundt) 107
6
Vorwort
Das vorliegende Heft widmet sich zwei Anlässen: dem International Medieval
Congress. Leeds 1994, an dem Medium Aevum Quotidianum zwei Sektion(‚
n ausrichtete, und dem Kongreß Die Vielfalt der Dinge, den Medium
Aevum Quotidiamtm zusammen mit dem Institut für Realienkunde des Mittelalters
und der frühen Neuzeit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
im Oktober 1994 in Krems veranstaltet. Zum einen kommen vier
überarbeitete Vorträge der Tagung von Leeds zum Abdruck. Zum anderen
werden Resümees der Vorträge der Kremser Veranstaltung präsentiert, die
auch den Kongreßbesuchern als Einführung dienen sollen.
Im “ ovember 1994 wird als Sonderband unserer Reihe Elke Schlenkrichs
„Alltag der Lehrlinge im sächsischen Handwerk, 15. bis 19. Jahrhundert“
publiziert werden. Gleichfalls noch im heurigen Jahr wird Heft 31
von Medium A e·vum Quotidianum erscheinen.
Gerhard Jaritz
7
PAPERS
DELIVERED AT THE INTERNATIONAL MEDIEVAL CONGRESS,
LEEDS 1994
9